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Studienverlauf im LL.M.-Programm


Das auf zwei Semester aufgeteilte Vollzeitstudium umfasst 60 Leistungspunkte, die in insgesamt zwölf einzelnen Modulen – aus den Bereichen des Zivilrechts, des Öffentlichen Rechts sowie des Strafrechts – einschließlich des Abfassens einer Masterarbeit in Präsenzlehre erworben werden können.
 

Oktober (1. J) bis März (2. J)
Pflichtmodul 1 (06 LP)
Pflichtmodul 2 (15 LP)
Pflichtmodul 3 (06 LP)
Klausurenphase

 

April (2. J) bis Anfang Juli (2. J)
Pflichtmodul 4 (06 LP)
Wahlpflichtmodul* (06 LP)
Wahlpflichtmodul* (06 LP)

* Freie Wahl von zwei aus sieben Modulen

 

Ende Juli (2. J) bis September (2. J.)
Beginn Masterarbeit (3 LP)
Klausurenphase
Fertigstellung Masterarbeit (12 LP)

 






Thematische Einführung: Zivilrecht

Als zentrale technische Transformation der Gegenwart bleibt die Digitalisierung auch für das Zivilrecht nicht folgenlos, selbst wenn sich dieses in der Vergangenheit als äußerst wandlungsfähig erwiesen hat. Von Willenserklärungen intelligenter Softwareagenten über die Haftung für autonome Fahrzeuge bis hin zum digitalen Nachlass werden zivilrechtliche Fragen der Digitalisierung gegenwärtig intensiv diskutiert. Vielfach sind grundlegende Ideen und Prinzipien des Zivilrechts berührt, etwa das Konzept der Rechtspersönlichkeit, das Modell des bilateralen Vertrags oder das Verschuldensprinzip.

Das LL.M.-Programm ermöglicht einen fundierten Überblick über die aktuellen rechtsdogmatischen und -politischen Diskussionen. Neben einzelnen, besonders zentralen Regelungsproblemensoll steht im Mittelpunkt, wie Zivilrechtstheorie und -praxis grundsätzlich auf den digitalen Wandel reagieren bzw. sollten. Digitale Geschäftsmodelle wie sie Suchmaschinen, Sozialen Netzwerken und anderen Plattformdiensten zugrunde liegen, prägen innerhalb und außerhalb des Internets zunehmend die Wertschöpfung: Welche Rahmenbedingungen gibt es für die digitale Plattformwirtschaft? Und wie müssen sich das Vertrags- und Verbraucherschutzrechts im Schnittfeld zum Wettbewerbs-, Datenschutz- und Medienrecht sowie zum Gewerblichen Rechtsschutz Urheberrecht sowie Finanzdienstleistungsrecht anpassen?

Bei alledem greifen deutsches und europäisches Recht ineinander, da europäisches Recht häufig das nationale Zivilrecht durch Richtlinien beeinflusst, teils aber auch durch Verordnungen wie die Datenschutzgrundverordnung oder das Gesetz über digitale Märkte (DMA) unmittelbar prägt. Welche Rolle spielen digitale Finanzdienstleister (Fintechs) sowie "selbststeuernde" Finanzysteme – und wie können sie reguliert werden? Nicht zuletzt werden auch diese Fragen erläutert sowie das Konzept der Legal-Techs vorgestellt.


Thematische Einführung: Öffentliches Recht

Die digitale Transformation hat weitreichende Auswirkungen auf sämtliche Teilbereiche des Öffentlichen Rechts. So ergeben sich etwa neuartige Interventionsmöglichkeiten des Staates – vor allem was die Erhebung, Speicherung sowie Verarbeitung personenbezogener Daten in polizeilichen und sonstigen hoheitlichen IT-Systemen anbelangt. Angesichts dessen stellt sich die Frage nach dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung in neuer Dringlichkeit. Vor dem Hintergrund der Sammlung personenbezogener Daten durch Internetkonzerne, die teils sogar mehrere Anwendungen betreiben (z.B. "Alphabet", "Meta"), rückt zudem die weiter strittige Frage nach der Grundrechtsbindung Privater in den Vordergrund.

Das LL.M.-Programm bietet eine umfassende Darstellung des Verhältnisses von Staat und Bürger in Zeiten der digitalen Transformation: Neben den angesprochenen grundrechtlichen Fragestellungen werden auch aktuelle Trends wie die Einführung von "E-Voting" oder die digitale Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen sowie Fragen des E-Government (z.B. der automatisierte Erlass von Verwaltungsakten und die digitale Bürgerbeteiligung im Planungsverfahren) beleuchtet.

Wie können Verwaltungsleistungen in die digitale Welt überführt werden und trotzdem sicher bleiben? Dürfen staatliche Stellen E-Government-Angebote an Unternehmen outsourcen? Und wo können neuartige Formen der Kommunikation und Interaktion die Bürger in verfassungsfundierten Rechten möglicherweise verletzen, etwa im Bereich "E-Justice"? In diesem Kontext behandelt der Studiengang auch die Frage, welche Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr zu stellen sind, nachdem seit Beginn des Jahres 2022 eine aktive Nutzungspflicht namentlich des "besonderen elektronischen Anwaltspostfachs" besteht. Schließlich werden die nach geltendem Recht bestehenden Hürden für eine weitergehende Automatisierung von Verwaltung und Justiz aufgezeigt sowie mögliche Lösungsansätze diskutiert.


Thematische Einführung: Strafrecht

Innovative Technologien durchdringen nahezu sämtliche Lebensbereiche. Sie schaffen neue Möglichkeiten – und rufen dringlich die Frage auf, wie die Gesellschaft künftig angesichts mitunter gravierender Veränderungen miteinander leben möchte. Diese Frage wird nicht zuletzt im Strafrecht verhandelt. Digitale Technologien lassen sich im Wege der Strafverfolgung nutzen – inwieweit ist dies gesellschaftlich gewünscht und (verfassungs-)rechtlich akzeptabel? Zugleich schaffen technische Fortschritte neue Freiheitsräume einzelner Individuen – doch wie sollen diese rechtlich abgesteckt werden? Welches Verhalten soll erlaubt, welches Verhalten soll verboten sein? Und nicht zuletzt können neue Technologien verwendet werden, um Verhaltensweisen zu verwirklichen, die bereits heute Straftaten darstellen. Ist unser Recht hierauf angemessen vorbereitet oder bedarf es der Nachsteuerung im Wege neuer Strafvorschriften?

Das LL.M.-Programm ermöglicht Studierenden vor diesem Hintergrund spannende Einblicke in die Welt der Cyberkriminalität: Hacking, Phishing und Grooming werden als aktuelle strafrechtliche Phänomene ebenso betrachtet wie Rechtsentwicklungen im Bereich der Hasskriminalität und der Desinformation im Netz. Zugleich werden Grundlagenkenntnisse des Strafrechts vermittelt, die (wieder einmal) auf die Probe gestellt werden:

Was bedeutet strafrechtliche Verantwortung im digitalen Zeitalter? Lässt sich ein Schuldstrafrecht noch aufrechterhalten oder bedarf es einer Ausdehnung auf nicht-menschliche Entitäten wie "Künstliche Intelligenzen"? Und was hieße es für eine Gesellschaft, wenn mittels technischer Werkzeuge Straftaten in Gänze vermieden oder zumindest aufgedeckt werden könnten? Nicht vergessen wird außerdem der Einfluss der Digitalisierung auf den Strafprozess: Welche Regeln sollen im digitalen (Straf-)Gerichtssaal der Zukunft gelten und soll darin noch ein menschlicher Richter Urteile sprechen?