Studienverlauf im LL.M.-Programm
Das auf zwei Semester aufgeteilte Vollzeitstudium umfasst 60 Leistungspunkte, die in insgesamt zwölf einzelnen Modulen – aus den Bereichen des Zivilrechts, des Öffentlichen Rechts sowie des Strafrechts – einschließlich des Abfassens einer Masterarbeit in Präsenzlehre erworben werden können.
| Oktober (1. J) bis März (2. J) |
| Pflichtmodul 1 (06 LP) |
| Pflichtmodul 2 (15 LP) |
| Pflichtmodul 3 (06 LP) |
| Klausurenphase |
| April (2. J) bis Anfang Juli (2. J) |
| Pflichtmodul 4 (06 LP) |
| Wahlpflichtmodul* (06 LP) |
| Wahlpflichtmodul* (06 LP) |
*Wahl von zwei Wahlpflichtmodulen aus dem bestehenden Angebot
| Ende Juli (2. J) bis September (2. J.) |
| Beginn Masterarbeit (3 LP) |
| Klausurenphase |
| Fertigstellung Masterarbeit (12 LP) |
Einzelansicht der Module
| Pflichtmodul 1: Informationstechnologie I und Datenschutz* |
| Vorlesung: Algorithmen und Logik I (Susanne Kurz) |
| Vorlesung: Grundlagen des Internets/Datenschutzes (Markus Nöltner) |
| Pflichtmodul 2: Grundlagen des Digitalisierungsrechts* |
| Vorlesung: Digitalisierung und Zivilrecht (Carsten König) |
| Vorlesung: Digitalisierung von Staat und Verwaltung (Alexej Fröse) |
| Vorlesung: Strafrecht im digitalen Zeitalter (Erik Weiss) |
| Wissenschaftliche Hausarbeit* |
| Pflichtmodul 3: Legal Tech: Business Cases und ethische Grenzen innovativer Rechtsdurchsetzung* |
| Seminar: Legal Tech und Kanzlei 4.0 (Christian Hartz) |
| Debattenwerkstatt: Ethische Dimensionen der Digitalisierung (Frauke Rostalski) |
| Pflichtmodul 4: Informationstechnologie II: Algorithmen, Blockchains und Künstliche Intelligenz* |
| Vorlesung: Algorithmen und Logik II (Susanne Kurz) |
| Blockvorlesung: Grundlagen der Künstlichen Intelligenz/Roboter (Christian Hartz) |
| Wahlpflichtmodul 1: Vertiefung Legal Tech (Benedikt Quarch) |
| Fallstudie: Geschäftsmodelle innovativer Rechtsdurchsetzung (Benedikt Quarch) |
| Seminar: Massenlagen, Klagevehikel und Legal Tech Inkasso (Benedikt Quarch) |
| Wahlpflichtmodul 2: Digitale Transformation im Spiegel des Öffentlichen Rechts (Luca Manns) |
| Seminar: Datenschutzrecht (Jonas Barthle) |
| Kolloquium: E-Government und E-Justice (Luca Manns) |
| Wahlpflichtmodul 3: Cyberkriminalität, Internetstrafrecht und Computerstrafrecht (Marco Gercke) |
| Seminar: Cyberstrafrecht (Marco Gercke) |
| Seminar: Cyberstrafprozessrecht (Marco Gercke) |
| Wahlpflichtmodul 4: Recht der digitalen Medien (in Planung) |
| Seminar: Medienprivatrecht |
| Seminar: Öffentliches Medienrecht |
| Kolloquium: Europäisches Medienrecht |
| Wahlpflichtmodul 5: Weltordnung der Digitalisierung (in Planung) |
| Seminar: Digitalisierung im Völkerrecht |
| Seminar: Luft- und Weltraumrecht |
| Kolloquium: Digitalisierung im Internationalen Privatrecht und Internationalen Zivilverfahrensrecht |
| Wahlpflichtmodul 6: Recht der digitalen Wirtschaft* |
| Vorlesung: Wettbewerbsrecht der digitalen Wirtschaft (Torsten Körber) |
| Seminar: Gewerblicher Rechtschutz und Urheberrecht (Karl-Nikolaus Peifer mit Markus Bagh, Dennis Groh und Ruben Hofmann) |
| Kolloquium: Digitalisierung und Globalisierung der Arbeitswelt (Jan Alexander Daum) |
| Wahlpflichtmodul 7: Digitalisierung des Finanzmarkts (in Planung) |
| Kolloquium: Das Recht der Kryptowerte |
| Seminar: Regulierung der digitalen Finanzindustrie |
| Fallstudie: Fintechs und das Recht |
| Abschlussmodul: Masterarbeit* |
* Bei Modulen ohne Nennung eines in Fettdruck dargestellten Modulverantwortlichen, die durch ein Stern-Zeichen gekennzeichnet sind, obliegt diese Aufgabe zentral der Studiengangsleitung.
Zulassungs- und Prüfungsordnung, Modulhandbuch
Hinweis: Die Wahlpflichtmodule W4, W5 sowie W7 sind aktuell noch in Planung
Häufig gestellte Fragen
Allgemeines
- Was kostet das Studium?
- In welcher Sprache wird der Studiengang angeboten?
- Was muss ich tun, wenn ich mein Studium beendet habe/beenden möchte?
Belegung
Studienverlauf
- Wie lange dauert das Studium?
- Wie ist das Studium aufgebaut?
- Welche Wahlpflichtmodule stehen zur Verfügung?
- Kann ich mehr als zwei Wahlmodule wählen?
- Muss ich die Module des ersten Semesters abschließen um an den Modulen, die für das zweite Semester vorgesehen sind, teilnehmen?
- Kann ich das Studium verlängern, um es mit einer Berufstätigkeit zu vereinbaren?
Klausuren/Hausarbeiten/Leistungen
- Wann und wie erfahre ich meine Prüfungstermine?
- Wann und wie melde ich mich zu Klausuren an?
- Wann und wie melde ich mich zu Hausarbeiten an?
- Kann ich von einer Prüfung zurücktreten?
- Wann, wie und wo erfahre ich die Ergebnisse meiner Prüfungen?
- Was passiert, wenn ich ein Modul nicht bestehe?
- Was kann ich tun, wenn ich mit der Bewertung einer Prüfungsleistung nicht zufrieden bin?
Masterarbeit
- Wann schreibe ich meine Masterarbeit?
- Wie kann ich meine Masterarbeit anmelden?
- Wer kann Prüferin/Prüfer meiner Masterarbeit sein?
- Welchen Umfang hat die Masterarbeit?
- Kann die Schreibzeit der Masterarbeit verlängert werden?
- Kann ich die Masterarbeit wiederholen?
Studienabschluss
- Welchen Abschluss erwerbe ich?
- Muss ich zum Zeitpunkt der Abgabe/Bewertung meiner Masterarbeit noch immatrikuliert sein?
- Wie setzt sich meine Endnote zusammen?
- Wie bekomme ich mein Zeugnis?
Anrechnung
Sonstiges
Thematische Einführung: Zivilrecht
Als zentrale technische Transformation der Gegenwart bleibt die Digitalisierung auch für das Zivilrecht nicht folgenlos, selbst wenn sich dieses in der Vergangenheit als äußerst wandlungsfähig erwiesen hat. Von Willenserklärungen intelligenter Softwareagenten über die Haftung für autonome Fahrzeuge bis hin zum digitalen Nachlass werden zivilrechtliche Fragen der Digitalisierung gegenwärtig intensiv diskutiert. Vielfach sind grundlegende Ideen und Prinzipien des Zivilrechts berührt, etwa das Konzept der Rechtspersönlichkeit, das Modell des bilateralen Vertrags oder das Verschuldensprinzip.
Das LL.M.-Programm ermöglicht einen fundierten Überblick über die aktuellen rechtsdogmatischen und -politischen Diskussionen. Neben einzelnen, besonders zentralen Regelungsproblemensoll steht im Mittelpunkt, wie Zivilrechtstheorie und -praxis grundsätzlich auf den digitalen Wandel reagieren bzw. sollten. Digitale Geschäftsmodelle wie sie Suchmaschinen, Sozialen Netzwerken und anderen Plattformdiensten zugrunde liegen, prägen innerhalb und außerhalb des Internets zunehmend die Wertschöpfung: Welche Rahmenbedingungen gibt es für die digitale Plattformwirtschaft? Und wie müssen sich das Vertrags- und Verbraucherschutzrechts im Schnittfeld zum Wettbewerbs-, Datenschutz- und Medienrecht sowie zum Gewerblichen Rechtsschutz Urheberrecht sowie Finanzdienstleistungsrecht anpassen?
Bei alledem greifen deutsches und europäisches Recht ineinander, da europäisches Recht häufig das nationale Zivilrecht beeinflusst. Welche Rolle spielen digitale Finanzdienstleister (Fintechs) sowie "selbststeuernde" Finanzysteme – und wie können sie reguliert werden? Nicht zuletzt werden auch diese Fragen erläutert.
Thematische Einführung: Öffentliches Recht
Die digitale Transformation hat weitreichende Auswirkungen auf sämtliche Teilbereiche des Öffentlichen Rechts. So ergeben sich etwa neuartige Interventionsmöglichkeiten des Staates – vor allem was die Erhebung, Speicherung sowie Verarbeitung personenbezogener Daten in polizeilichen und sonstigen hoheitlichen IT-Systemen anbelangt. Angesichts dessen stellt sich die Frage nach dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung in neuer Dringlichkeit. Vor dem Hintergrund der Sammlung personenbezogener Daten durch Internetkonzerne, die teils sogar mehrere Anwendungen betreiben (z.B. "Alphabet", "Meta"), rückt zudem die weiter strittige Frage nach der Grundrechtsbindung Privater in den Vordergrund.
Das LL.M.-Programm bietet eine umfassende Darstellung des Verhältnisses von Staat und Bürger in Zeiten der digitalen Transformation: Neben den angesprochenen grundrechtlichen Fragestellungen werden auch aktuelle Trends wie die Einführung von "E-Voting" oder die digitale Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen sowie Fragen des E-Government (z.B. der automatisierte Erlass von Verwaltungsakten und die digitale Bürgerbeteiligung im Planungsverfahren) beleuchtet.
Wie können Verwaltungsleistungen in die digitale Welt überführt werden und trotzdem sicher bleiben? Dürfen staatliche Stellen E-Government-Angebote an Unternehmen outsourcen? Und wo können neuartige Formen der Kommunikation und Interaktion die Bürger in verfassungsfundierten Rechten möglicherweise verletzen, etwa im Bereich "E-Justice"? In diesem Kontext behandelt der Studiengang auch die Frage, welche Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr zu stellen sind, nachdem seit Beginn des Jahres 2022 eine aktive Nutzungspflicht namentlich des "besonderen elektronischen Anwaltspostfachs" besteht.
Thematische Einführung: Strafrecht
Innovative Technologien durchdringen nahezu sämtliche Lebensbereiche. Sie schaffen neue Möglichkeiten – und rufen die Frage auf, wie die Gesellschaft künftig angesichts gravierender Veränderungen miteinander leben möchte. Diese Frage wird nicht zuletzt im Strafrecht verhandelt. Digitale Technologien lassen sich im Wege der Strafverfolgung nutzen – inwieweit ist dies gewünscht und (verfassungs-)rechtlich akzeptabel? Zugleich schaffen technische Fortschritte neue Freiheitsräume Einzelner – doch wie sollen diese rechtlich abgesteckt werden? Und nicht zuletzt können neue Technologien verwendet werden, um Verhaltensweisen zu verwirklichen, die bereits heute Straftaten darstellen. Ist unser Recht hierauf angemessen vorbereitet oder bedarf es der Nachsteuerung im Wege neuer Strafvorschriften?
Das LL.M.-Programm ermöglicht Studierenden vor diesem Hintergrund spannende Einblicke in die Welt der Cyberkriminalität: Hacking, Phishing und Grooming werden als aktuelle strafrechtliche Phänomene ebenso betrachtet wie Rechtsentwicklungen im Bereich der Hasskriminalität und der Desinformation im Netz. Zugleich werden Grundlagenkenntnisse des Strafrechts vermittelt, die (wieder einmal) auf die Probe gestellt werden:
Was bedeutet strafrechtliche Verantwortung im digitalen Zeitalter? Lässt sich ein Schuldstrafrecht noch aufrechterhalten oder bedarf es einer Ausdehnung auf nicht-menschliche Entitäten wie "Künstliche Intelligenzen"? Und was hieße es für eine Gesellschaft, wenn mittels technischer Werkzeuge Straftaten in Gänze vermieden oder zumindest aufgedeckt werden könnten? Nicht vergessen wird außerdem der Einfluss der Digitalisierung auf den Strafprozess: Welche Regeln sollen im digitalen (Straf-)Gerichtssaal der Zukunft gelten und soll darin noch ein menschlicher Richter Urteile sprechen?