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Perspektiven nach dem LL.M.-Programm


Der LL.M. "Recht der Digitalisierung" bietet vielfältige berufliche und akademische Perspektiven – sowohl für Absolventinnen und Absolventen des klassischen deutschen Jurastudiums als auch für Inhaberinnen und Inhaber sonstiger rechtswissenschaftlicher Studienabschlüsse aus dem In- wie Ausland.
 

Für Inhaberinnen und Inhaber universitärer Abschlüsse
© heisenbergmedia

Insbesondere für Inhaberinnen und Inhaber eines grundständigen rechtswissenschaftlichen Studienabschlusses ist der LL.M. die ideale Ergänzung. In nur einem Jahr erwerben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des neuen Studiengangs nach erfolgreichem Absolvieren einen gleichermaßen bundesweit wie international anerkannten postgradualen Universitätsabschluss.

Der LL.M. vermittelt auf dem Arbeitsmarkt vielfältige Chancen und die Möglichkeit, unmittelbar in einer höheren Position in die Berufswelt zu starten. Insbesondere im Ausland ist der LL.M. ein sehr wertvoller Abschluss, doch auch in Deutschland stehen Tätigkeiten etwa in den Rechts- und Complianceabteilungen von Unternehmen, Verbänden oder im unterstützenden Bereich von Kanzleien offen. Ebenso kommen Tätigkeiten in politik- und gesellschaftsnahen Bereichen in Betracht, etwa im Journalismus oder als Mitarbeiter von Abgeordneten oder Fraktionen. Schließlich kann in manchen Fällen auch eine Beschäftigung bei staatlichen Stellen in Betracht kommen – mit erworbenem LL.M. dann sogar im höheren Dienst einer Kommune, eines Landes oder des Bundes bzw. der europäischen Institutionen. 

Schließlich besteht mit dem Erwerb eines LL.M. grundsätzlich die Möglichkeit, ein Dissertationsprojekt aufnehmen zu können. Die genauen Anerkennungs- und Zulassungsvoraussetzungen für Promotionen ohne mindestens Erste Prüfung (vormals Erstes Staatsexamen) regeln die Promotionsordnungen der einzelnen Rechtswissenschafltichen Fakuläten.


Für (angehende) Volljuristinnen und Volljuristen
© Steffen Prössdorf

Doch auch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Studiengangs, die der "klassischen" deutschen Juristenausbildung folgen und daher die Erste Prüfung sowie das Zweite Staatsexamen absolviert haben oder dies im weiteren Ausbildungsverlauf noch anstreben, bietet der LL.M. Recht der Digitalisierung gleich mehrere Vorteile.

Zunächst ist der Abschluss Nachweis einer intensiven Befassung mit dem betreffenden Rechtsgebiet auf Universitätsniveau über einen längeren Zeitraum. Er dokumentiert damit besondere Fachkenntnisse für Bewerbungen zu hochspezialisierten Bereichen – hier also dem Zukunftsthema Digitalisierung – und weist dies durch die Möglichkeit, den LL.M. als Zusatz hinter dem Namen im allgemeinen Geschäftsverkehr zu führen, auch nach außen hin deutlich aus.

Weiterhin ermöglicht der LL.M. durch diese Dokumentation von erweiterten und nicht dem Pflichtfachstoff der "klassischen" deutschen Juristenausbildung zugehörigen Lehrinhalten Vorteile bei Stellenbewerbungen. Als anerkannte Zusatzqualifikation sind viele Arbeitgeber (insbesondere im Bereich der führenden Wirtschaftssozietäten) bereit, für einen Doktorgrad oder einen LL.M.-Abschluss eine signifikant höhere Vergütung zu zahlen.

Schließlich sorgt der LL.M. im Ausland bei Personen, denen der deutsche Sonderweg in der Juristenausbildung nicht geläufig ist, für die schnelle Identifizierung als Juristin bzw. Jurist und erleichtert so internationales Arbeiten.


Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M.

Der Studiengang vermittelt die Kompetenz, unsere digitale Zukunft aktiv mitzugestalten. Wer gerne ‚am Puls der Zeit’ arbeitet und über den juristischen Tellerrand hinausblickt, ist hier richtig.

Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M., Universität zu Köln