Bewerbung für das LL.M.-Programm (FAQ)
Wir freuen uns über Ihr Interesse am LL.M. "Recht der Digitalisierung" und stellen Ihnen gerne das Bewerbungs- und Einschreibeverfahren vor. Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Antworten nicht den Einzelfall berücksichtigen sowie dass verbindlich nur die einschlägigen Rechtsgrundlagen sein können.
Die Fakultät hat ein tolles Programm entwickelt, damit schon in der Ausbildung der Grundstein dafür gelegt wird, die digitale Transformation mitzugestalten. Wir freuen uns auf viele Bewerbungen!
Wann und wie kann ich mich bewerben?
- Die Bewerbung zum nächstmaligen Zeitpunkt – dem Wintersemester 2025/26 – wird voraussichtlich von Anfang Juni bis zum 15. Juli 2025 über das Campusmanagementsystem der Universität zu Köln unter Beifügung der Nachweise für die Zugangsvoraussetzung und einer Darstellung des bisherigen Studienverlaufs (Transcript of Records) in deutscher Sprache oder beglaubigter Übersetzung möglich sein. Die genauen Daten werden hier rechtzeitig bekanntgemacht.
- Ist der maßgebliche Abschluss nicht im Geltungsbereich des Grundgesetzes erworben worden, müssen Bewerberinnen und Bewerber auf der Grundlage ihrer aktuellen Zeugnisunterlagen bei dem uni-assist e.V. rechtzeitig eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) der Bewerbungsunterlagen beantragen. Eine Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist nur möglich, wenn das Ergebnis dieses Antrags bei der Online-Bewerbung rechtzeitig mit eingereicht wird; ein Nachreichen nach der o.g. Ausschlussfrist ist unstatthaft.
- Personen, die bereits über ein Nutzerkonto (uniKIM) der Universität zu Köln verfügen, können sich sodann bei KLIPS einloggen und über die Reiter "Bewerbung" > "Bewerbung erfassen" > "Wintersemester 2024/25" > "Masterstudium" > "Ein-Fach-Master" > "Recht der Digitalisierung" die entsprechende Bewerbungsmaske aufrufen. In aller Regel ist als Studienform sodann "konsekutives Masterstudium" auszuwählen. Personen, die noch nicht über Nutzerkonto (uniKIM) der Universität zu Köln verfügen, legen bitte zunächst einen Basis-Accont an; anschließend ist wie oben beschrieben eine Bewerbung möglich.
- Zusatz: Bewerberinnen und Bewerber, die im laufenden Sommersemester ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss erwerben, beachten bitte unsere zusätzlichen Hinweise im Kasten "Ich studiere noch – kann ich mich bereits bewerben?"
Alle Informationen zur digitalen Einschreibung finden Sie auch rechtzeitig vor Beginn des Bewerbungsverfahrens auf der Webseite des Studierendensekretariats. Bewerbende mit mindestens einem ausländischen Abschluss schreiben sich im International Office (Abt. 92) ein.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Der Zugang kann auf zwei Wegen erworben werden. Zum einen kann ein erster berufsqualifizierender Abschluss in einem rechtswissenschaftlichen Studiengang mit mindestens acht Semestern und 240 Leistungspunkten vorgelegt werden, z.B. ein entsprechend hochwertiger LL.B. (bitte prüfen Sie hierbei unbedingt die Anzahl der erworbenen Leistungspunkte, da viele Bachelorprogramme einen niedrigeren Umfang aufweisen). Zum anderen kann ein gleichwertiges fachlich einschlägiges abgeschlossenes Studium angeführt werden, worunter insbesondere das Absolvieren der Ersten Prüfung (vormals Erstes Juristisches Staatsexamen) fällt; notwendig sind der Abschluss sowohl des Pflichtfachteils als auch des Schwerpunktbereichs.
Bitte beachten Sie: Studiengänge, die auf dem Leistungspunkte-Modell basieren, aber die geforderte Punktzahl nicht erreichen (weil sie z.B. nur 180 oder 210 Leistungspunkte umfassen) können nicht anerkannt werden. Nach den eindeutigen Vorgaben der Einschreibeordnung sind Anrechnungsoptionen nicht vorgesehen – z.B. durch andere (Aufbau-)Veranstaltungen oder mittels Berufserfahrung. Da diese als Satzung verbindliches Binnenrecht ist, können individuelle Anfragen leider nicht dazu führen, dass eine Zulassung doch noch möglich wird. Wir bitten Sie insoweit herzlich um Verständnis.
- Zusatz: Im Ausland erworbene Abschlüsse werden i.d.R. anhand der Datenbank anabin eingestuft und anschließend beurteilt. Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die weder maßgeblichen Abschluss noch Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben haben, müssen überdies stets einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (DHS) erbringen. Weitere Informationen zu Sprachanforderungen finden Sie im Abschnitt "1. Requirements" beim International Office.
- Zusatz: Bewerberinnen und Bewerber, die erst im laufenden Sommersemester direkt vor dem Studienstart ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss erwerben, beachten bitte unsere zusätzlichen Hinweise im Kasten "Ich studiere noch – kann ich mich bereits bewerben?"
Ich studiere noch – kann ich mich bereits bewerben?
Eine Bewerbung ist auch für Personen möglich, die noch studieren und im laufenden Sommersemester direkt vor dem Studienstart ihren ersten berufsqualifizierenden Abschluss erwerben werden. Hierzu müssen alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es müssen mindestens 80 Prozent der zu erwerbenden Leistungspunkte beziehungsweise der als gleichwertig anerkannten Leistungen bereits bei der Bewerbung über das Campusmanagementsystem (d.h. bis 15. Juli des Bewerbungsjahres) mit Angabe des Notendurchschnitts sowie der voraussichtlichen Termine noch ausstehender Prüfungsleistungen nachgewiesen werden, für die Erste Prüfung, z.B. mittels Hochladens des Pflichtfachzeugnisses sowie einer entsprechenden universitären Leistungsübersicht (Transcript) anstelle des Gesamtzeugnisses. Dadurch kann die Bewerbung in die Platzvergabe einbezogen werden.
Die Berechnung erfolgt bei nach Leistungspunkten aufgebauten Studiengängen danach, ob Sie Module mit entsprechend 80% der Leistungspunkte bestanden haben. Bei den als gleichwertig geltenden Studienabschlüssen (Erste Prüfung) kann nach hiesiger Erfahrung eine Leistung von mindestens 80% nur anerkannt werden, wenn die Pflichtfachprüfung bereits absolviert wurde und das Zeugnis vorliegt (hierdurch haben Sie 70% der für die Gesamtnote maßgeblichen Leistungen erbracht) sowie Sie im Schwerpunktbereichsstudium mindestens 33,3% der Leistungen erbracht haben (hierdurch haben Sie, jedenfalls rechnerisch, weitere 10% oder mehr für die Gesamtnote hinzugewonnen). Bei Zweifeln können Sie uns gerne vorab Ihr universitäres Transcript mit den bereits erbrachten Schwerpunktbereichsleistungen übersenden. Sollte nur noch die Schwerpunktbereichsarbeit (ggf- mit Seminar) ausstehen, haben Sie in aller Regel genügend Leistungen erbracht.
- Es müssen alle – also auch die noch ausstehenden – Prüfungsleistungen (inkl. mündlicher Verteidigungen, Präsentationen usw.) bis zum 30. September des Bewerbungsjahres erbracht werden. Sollten eine oder mehrere Prüfungen nach diesem Datum stattfinden, erlischt die ggf. erteilte Zulassung zum Studium.
- Das hierauf darauf beruhende Gesamtzeugnis (z.B. entsprechendes Bachelorzeugnis oder Gesamtzeugnis der Ersten Prüfung) muss bis zum 31. Dezember des Bewerbungsjahres beim Studierendensekretariat vorgelegt werden, ansonsten erlischt die ggf. erteilte Zulassung zum Studium.
Kann ich das Programm berufsgleitend absolvieren?
Diese Frage ist schwer zu beantworten, daher können wir Ihnen nachfolgend nur einige Hinweise geben, die das Team des Studienbüros persönlich für relevant erachtet:
- Konzipiert und akkreditiert ist das Programm als Vollzeitstudiengang innerhalb zweier aufeinanderfolgender Semester. Ein "Strecken" auf z.B. vier Semester ist weder vorgesehen noch wäre es tatsächlich sinnvoll, da angesichts der Dynamik des Rechtsgebiets damit zu rechen ist, dass sich ggf. für jeden Jahrgang die genauen Vorlesungsinhalte verändern und vielfach auch die Lehrbeauftragten wechseln werden. Da die Module in der Regel aus mehreren Veranstaltungen bestehen, die teils aufeinander aufbauen, wäre ein künstliches Aufspalten mit ganz erheblichen Abstrichen im Studienverlauf verbunden und ist ausdrücklich nicht zu empfehlen.
- Dennoch geht eine Vielzahl der Studierenden unseres ersten Jahrgangs einer Nebentätigkeit nach. Meistens ist dies eine zeitlich beschränkte Wissenschaftliche Mitarbeit, es sind jedoch auch einige wenige bereits hauptamtlich Berufstätige darunter. Dies ist deshalb möglich, weil sich die aktuelle Stundenlast bislang gut verplanen ließ. So verteilten sich die Veranstaltungen des ersten Fachsemesters im Wintersemester 2023/24 etwa auf nur zwei Wochentage (Donnerstag und Freitag, jeweils zwei Vorlesungen am Vor- und Nachmittag á 90 Minuten), hinzu kamen gelegentlich Blockveranstaltungen am Freitag und Samstag. Im derzeit zweiten Fachsemester (Sommersemester 2024) variiert die Tagesverteilung stärker, da verschiedene Wahlbereiche gewählt werden können, sodass hier mit ca. vier Lehrveranstaltungen pro Woche zu rechnen ist, wobei es sich diese je nach individueller Wahlbereichszusammenstellung auf zwei bis maximal vier Tage verteilen. Erkenntnisse für den Jahrgang 2024/25 liegen noch nicht vor.
- Wichtig ist zu betonen, dass die Veranstaltungsplanung stark abhängig von den Verfügbarkeiten der Lehrbeauftragten ist, die überwiegend einem Hauptamt nachgehen. Aufgrund zu erwarteter Lehrbeauftragten-Rotationen sowie begrenzter räumlicher Verfügbarkeiten kann nicht vorab garantiert werden, dass z.B. das Zwei-Tage-Modell des ersten Semestern auch weiterhin realisiert werden kann; ebenso nicht das Zustandekommen eines Wahlbereichs, der sich nur auf zwei Tage pro Woche verteilt. Wir bemühen uns selbstverständlich sehr darum, die Veranstaltungen möglichst kompakt zusammenzufassen.
- Zusammenfassend lässt sich sagen: Sie wären nicht allein mit einem berufsbegleitenden Studium, müssten diesem allerdings insofern Vorrang einräumen, als dass insbesondere Präsentations- oder Klausurtermine feststehend und nicht verschiebbar sind (zumal eine Wiederholung erst im nächsten Jahrgang, also mit einjähriger Verzögerung, und vielfach mit anderen Themen möglich wäre, sodass Sie alle Vorlesungen des entsprechenden Moduls neu belegen müssten). Es handelt sich also nicht um einen klassisch berufsbegleitenden Studiengang. Ob sich dies mit Ihrer beruflichen Praxis vereinbaren lässt, dürfte vor allem von der Anzahl Ihrer festen Termine sowie Ihrer Gesamtauslastung abhängen. Je näher Sie an der Universität zu Köln wohnen und arbeiten, desto einfacher wird eine entsprechende Planung unserer Erfahrung nach, wohingegen wir Anreisen aus weiter entfernten Orten regelmäßig nicht empfehlen könnnen.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl?
Die Zahl der Studienplätze ist beschränkt und wird jährlich neu festgesetzt. Übersteigt die Nachfrage die Zahl der Studienplätze, erfolgt eine Auswahl nach der Gesamtnote des ersten maßgeblichen Abschlusses (bzw. bei Bewerbern, die mindestens 80 Prozent ihrer Leistungen erbracht haben, anhand des zum Zeitpunkt der Bewerbung erreichten Notendurchschnitts). Dies bedeutet, dass z.B. die juristischen Notenpunkte eines erworbenen LL.B. oder der Ersten Prüfung umgerechnet und dann in ein relatives Verhältnis zu den sonstigen Bewerberinnen und Bewerbern gebracht werden. Wird keine Gesamtnote nachgewiesen, erfolgt eine Einordnung der Bewerbung hinter der letzten Bewerberin beziehungsweise dem letzten Bewerber mit feststellbarer Durchschnittsnote. Bei gleichem Rangplatz entscheidet das Los über die Reihenfolge der Zulassung.
Wie werde ich über das Ergebnis informiert?
- Bewerberinnen und Bewerber werden über ein vorliegendes Zulassungsangebot mittels der von ihnen im Rahmen der Bewerbung hinterlegten E-Mail-Adresse und über das Campusmanagement der Universität zu Köln informiert. Ihnen wird eine Frist von sieben Tagen eingeräumt, in der sie eine Erklärung über die Annahme des Zulassungsangebots abzugeben haben. Erfolgt die Erklärung nicht oder nicht fristgerecht, werden die frei gewordenen Studienplätze neu vergeben (Nachrückverfahren) und die Betroffenen sind vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
- Nachrückerinnen und Nachrücker werden über ein eventuelles Zulassungsangebot auf dem o.g. Wege informiert und können sodann innerhalb einer Frist von vier Tagen das Zulassungsangebot annehmen; ansonsten sind auch sie vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Schlussendlich unberücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber erhalten einen universitären Ablehnungsbescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist.
Welche Kosten fallen insgesamt an?
- Anders als für viele in- sowie beinahe alle ausländischen LL.M.-Programme fallen für den hiesigen Studiengang keine Studiengebühren an. Auch das Bewerbungsverfahren ist kostenfrei. Lediglich die, an jeder Universität und unabhängig von dem belegten Fach bestehenden allgemeinen Semesterbeträge müssen von den erfolgreich ausgewählten und sodann immatrikulierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern entrichtet werden. Diese belaufen sich auf ca. 300-400 Euro pro Semester (genaue Höhe variiert pro Semester) und dienen u.a. für die Bereitstellung des Semestertickets zum Öffentlichen Personennahverkehr sowie für verschiedene Studierenden(werk)leistungen.
- Selbst zu tragen sind selbstverständlich zudem die für das Bestreiten eines Studiums individuell anfallenden Aufwendungen, z.B. für An- und Abreise, Wohnen, Literatur oder Computerausstattung. Dabei stehen jedoch zahlreiche Unterstützungsangebote der Universität zu Köln sowie des Kölner Studierendenwerks zur Verfügung.