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Bewerbung für das LL.M.-Programm (FAQ)


Wir freuen uns über Ihr Interesse am LL.M. "Recht der Digitalisierung" und stellen Ihnen gerne das Bewerbungs- und Einschreibeverfahren vor. Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Antworten nicht den Einzelfall berücksichtigen sowie dass verbindlich nur die einschlägigen Rechtsgrundlagen sein können.
 

Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski

Die Fakultät hat ein tolles Programm entwickelt, damit schon in der Ausbildung der Grundstein dafür gelegt wird, die digitale Transformation mitzugestalten. Wir freuen uns auf viele Bewerbungen!

Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski, Universität zu Köln

Aktueller Hinweis: Bewerbungen zum Wintersemester 2024/25 sind nicht mehr möglich. Sollten Unterlagen in KLIPS nicht vollständig eingereicht worden sein, ist ein Nachtrag ebenfalls nicht mehr statthaft. In den kommenden Tagen erfolgt für vollständig und formell zulässig eingereichte Bewerbungen aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach Studienplätzen eine Reihung anhand der maßgeblichen Noten des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses. Die Zulassungsbescheide werden sodann zeitnah per E-Mail versandt und sind binnen sieben Tagen über KLIPS anzunehmen. Anschließend werden eventuelle Nachrücker/innen in Kenntnis gesetzt und können ihre Angebote binnen vier Tagen annehmen. Personen, die keinen Zulassungs- oder Nachrückbescheid erhalten, konnten leider nicht berücksichtigt werden. Das Verfahren wird bis voraussichtlich bis Ende Juli 2024 abgeschlossen sein. Wir bitten Sie, von Nachfragen diesbezüglich im Interesse der Beschleunigung des Gesamtverfahrens abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!