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Herzlich willkommen

beim Masterstudiengang "Recht der Digitalisierung"



Die Universität zu Köln beheimatet eine der größten Rechtswissenschaftlichen Fakultäten. Ihr vielfältiges Angebot ist 2023 um einen einjährigen LL.M.-Studiengang zum Recht der Digitalisierung ergänzt worden, der seither mit sehr hoher Nachfrage in jedem Wintersemester angeboten wird. Das Programm richtet sich an Absolventinnen sowie Absolventen juristischer Studiengänge und beleuchtet die Entwicklung des Megatrends in Privatunternehmen und Startups ebenso wie bei Verwaltung und Justiz.

Die nachfolgenden Seiten geben Ihnen Einblicke in den Bewerbungs- und Studienprozess des Programms.
 


 

Aktueller Hinweis: Bewerbungen zum Wintersemester 2024/25 sind nicht mehr möglich. Sollten Unterlagen in KLIPS nicht vollständig eingereicht worden sein, ist ein Nachtrag ebenfalls nicht mehr statthaft. In den kommenden Tagen erfolgt für vollständig und formell zulässig eingereichte Bewerbungen aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach Studienplätzen eine Reihung anhand der maßgeblichen Noten des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses. Die Zulassungsbescheide werden sodann zeitnah per E-Mail versandt und sind binnen sieben Tagen über KLIPS anzunehmen. Anschließend werden eventuelle Nachrücker/innen in Kenntnis gesetzt und können ihre Angebote binnen vier Tagen annehmen. Personen, die keinen Zulassungs- oder Nachrückbescheid erhalten, konnten leider nicht berücksichtigt werden. Das Verfahren wird bis voraussichtlich bis Ende Juli 2024 abgeschlossen sein. Wir bitten Sie, von Nachfragen diesbezüglich im Interesse der Beschleunigung des Gesamtverfahrens abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 


 

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