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Kann ich die Masterarbeit wiederholen?

Für den Fall des Nichtbestehens der Masterarbeit besteht eine einmalige Wiederholungsmöglichkeit. Im Falle des Nichtbestehens muss die Masterarbeit innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses des nicht bestandenen ersten Versuchs erfolgen. Verpassen Sie diese Frist, ist das Modul Masterarbeit endgültig nicht bestanden und eine Fortsetzung des Studiums ist nicht mehr möglich.

Eine Wiederholung des Moduls Masterarbeit zur Notenverbesserung ist nicht möglich.