Kann die Schreibzeit der Masterarbeit verlängert werden?
Auf begründeten schriftlichen oder elektronischen Antrag hin kann die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine Nachfrist von maximal vier Wochen gewähren. Der Antrag ist vor Ablauf der Frist im Prüfungsamt einzureichen. Daneben ist ein Rücktritt aus wichtigem Grund nach § 16 Abs. 2 S. 1 Prüfungsordnung möglich.
Davon unberührt bleibt die Möglichkeit nach § 17 der Prüfungsordnung Nachteilsausgleich zu beantragen.