Kann ich von einer Prüfung zurücktreten?
Nach Ablauf der Abmeldefrist von Prüfungen besteht die Möglichkeit aus wichtigem Grund, insbesondere wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit, von der Prüfung zurückzutreten. Hierzu müssen Sie Ihre Verhinderung aus wichtigem Grund unverzüglich beim Prüfungsamt der rechtswissenschaftlichen Fakultät schriftlich belegen. Informationen zu den Anforderungen und ein Formular, mit dem Sie einfach und unkompliziert den Rücktritt erklären können, finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes. In diesem Fall gilt die Nichtteilnahme als entschuldigt.
Bitte beachten Sie: Die für das erste Semester angebotenen Module werden nur jeweils zum Wintersemester und dir für das zweite Semester vorgesehenen Module nur im Sommersemester angeboten. Wenn Sie also an einer Prüfung nicht teilnehmen können, besteht erst im übernächsten Semester die Möglichkeit die Leistung nachzuholen.