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Wann und wie erfahre ich meine Prüfungstermine?

Schriftliche Prüfungstermine sind nach § 15 Abs. 5 S. 1 Prüfungsordnung spätestens neun Wochen vor dem Prüfungstermin bekannt zu geben. Die Termine der schriftlichen Prüfungen können in Klips eingesehen werden. 

Bei mündlichen Prüfungen muss zu Beginn der Vorlesungszeit der Zeitraum bekannt gegeben werden, in dem die Termine stattfinden, § 15 Abs. 5 S. 2 Prüfungsordnung. Der konkrete Termin ist spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin zu benennen.