Muss ich zum Zeitpunkt der Abgabe / Bewertung der Masterarbeit noch immatrikuliert sein?
Sie müssen zum Zeitpunkt der Abgabe der Masterarbeit noch immatrikuliert sein. Während der folgenden Begutachtung und Bewertung dürfen Sie aber bereits exmatrikuliert sein. Erforderlich ist nur, dass Sie zum Zeitpunkt des Prüfungstermins, im Falle der Masterarbeit also dem Abgabetermin, noch im Masterstudiengang immatrikuliert sind.
Bitte beachten Sie jedoch: Die Wiederholung von nichtbestandenen Leistungen ist nur möglich, solange Sie noch eingeschrieben sind.