Kann ich mir Leistungen aus einem vorherigen Studium anrechnen lassen?
Wenn Sie die nach der Beschreibung im Modulhandbuch geforderten Kompetenzen bereits in einer anderen Hochschulprüfung nachgewiesen haben, kann der Prüfungsausschuss die Leistung anerkennen.
Wollen Sie sich Leistungen anrechnen lassen, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag auf Anrechnung bei dem Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Dem Antrag ist ein Nachweis über die erbrachte Leistung (zB. eine Leistungsübersicht der vorherigen Hochschule) beizufügen.